Mietbedingungen
MIETBEDINGUNGEN
FÜR
ROULOTTES IN RUTENBERG
Vorbemerkung zu den Maßnahmen wegen CORONA
Bei mir ist JEDER herzlich willkommen! Ob (Corona-) getestet, geimpft, gechipt, genesen, gestempelt oder sonst irgendwas. Auch andere Krankheiten, Ihr Lebenslauf, Blutgruppe, Schuhgröße interessieren mich nicht. Auch werde ich keinerlei Papiere in diesem Zusammenhang von Ihnen verlangen und will diese explizit nicht sehen. Ich und meine Mitarbeiterin sind keine Hilfspolizisten.
ABER: Für die Einhaltung der sich dauernd ändernden Vorschriften (oder auch deren Nichteinhaltung) sind Sie selbst mit allen Konsequenzen in vollem Umfang, wie Bußgeldern etc. verantwortlich. Auch stellen Sie mich als Vermieter von jeglichen Folgen wie Bußgeldern, die aus einer eventuellen Nichteinhaltung von Vorschriften dieser Art durch Sie entstehen, frei.
Mit Annahme des Angebotes erkennen Sie diese Bedingung ausdrücklich an.
Vertragsabschluss
Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald der Vermieter die ihm zugesandte Reservierungsanfrage durch Zusendung einer Buchungsbestätigung bzw. eines Mietvertrages bestätigt.
Das gemietete Roulotte ist ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und für die Nutzung durch max. 2 Personen zu Urlaubszwecken vermietet.
Zahlungsbedingungen
Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 20 % des zu zahlenden Gesamtbetrages laut Mietvertrag auf das auf der Bestätigung angegebene Konto zu zahlen. Der restliche Betrag ist spätestens bis 4 Wochen vor Mietbeginn vollständig zu überweisen. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen im Mietvertrag ggf. abweichen.
Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen oder der restliche Betrag nicht spätestens bis 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem o.g. Konto eingegangen, behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Hierfür kann der Vermieter eine Pauschale wie unter dem Punkt Stornierung aufgeführt berechnen bzw. von der geleisteten Anzahlung einbehalten.
Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises laut Mietvertrag, anderenfalls wird die Schlüsselausgabe durch den Vermieter verwehrt.
Stornierung
Eine Stornierung durch den Mieter vor Mietbeginn ist unter Leistung einer einmaligen Pauschale jederzeit möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Pauschale wie folgt:
Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
34 oder weniger Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Bei Nichtanreise 100 % des Mietpreises
Kündigung
Nach dem Bezug des Ferienobjekts ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes werden
100 % des Mietbetrages berechnet. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere eine unvorhersehbare Unbewohnbarkeit des Ferienobjekts dar. Darüber hinaus muss der Grund stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Der Mieter erhält in diesem Fall den Mietpreis bzw. Anteile des Mietpreises zurückerstattet. Hat der Mieter durch sein Verhalten, welches nicht bereits unter die nicht termingerechte oder vollständige Zahlung fällt, Anlass zur Kündigung des Vermieters gegeben, insbesondere dadurch, dass von ihm Störungen für Nachbarn ausgehen oder das Mietobjekt nicht sachgerecht benutzt oder beschädigt wird, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Anreise und Abreise
Am Anreisetag kann das Mietobjekt frühestens ab 15.00 und spätestens bis 18.00 Uhr bezogen werden. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche. Abweichende Anreisezeitpunkte sind rechtzeitig mit dem Vermieter oder dessen Vertreter abzustimmen.
Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel abzugeben. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen (Mülltrennung). Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen.
Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.
Pflichten des Mieters
In jedem Mietobjekt liegen eine Hausordnung und eine Inventarliste aus. Diese werden vom Mieter im vollen Umfang akzeptiert und eingehalten.
Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise durch den Vermieter kontrolliert. Schäden oder Fehlbestände am Inventar / Objektschlüssel sind vom Mieter zu ersetzen.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an den Vermieter zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Für die Benutzung technischer Geräte gilt, dass sofern keine Gebrauchsanweisungen vorhanden sind, ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme dieser Geräte Abstand nehmen sollten. Die Eingangstür des Mietobjektes ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.
Beim Verlassen des Roulottes oder bei Sturm und Orkan sind die Fenster geschlossen zu halten. Rauchen ist innerhalb des Wagens verboten. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig zu behandeln.
Haftung des Mieters
Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.
Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.
Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt.
Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Beeinträchtigungen jeder Art, die durch Regierungsmaßnahmen wie Reiseverbote, Vorschriften bezüglich Tests auf Krankheiten, Quarantäneanordnungen und ähnliches entstehen.
Datenschutz
Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können für interne Zwecke und für Werbezwecke genutzt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
Auf Verlangen werden die Daten nach dem Mietende gelöscht.
Sonstige Bestimmungen
Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandte sind davon ebenfalls ausgeschlossen.
Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertag angegebenen Preise.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.
Stand: 26. August 2015
Überarbeitet : 19. Februar 2018
Überarbeitet: 23. Mai 2020
Überarbeitet: 09. August 2020
Überarbeitet: 21. August 2021